ADRESSE & KONTAKT
Mayer Immobilien
Demianiplatz 26
02826 Görlitz
Tel. 0 35 81 - 87 96 31
Fax: 0 35 81 - 87 96 32
Unsere Aufgabe sehen wir darin, Ihnen alle Pflichten rund um die Verwaltung Ihres Hauses, Ihrer Mietwohnung, Ihres
Gewerbeobjektes abzunehmen.
Zur kompletten Objektverwaltung gehören die kaufmännische und die technische Verwaltung.
Die kaufmännische Verwaltung umfasst:
•
Überwachung der Mietzinsen, sowie Betriebs-und Nebenkosten auf gesonderten Fremdgeldkonten
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Erstellen der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
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jährliche Endabrechnung als Ergebnis einer kaufmännischen Buchhaltung mit getrennten Einnahme- und
Ausgabekonten je Kostenart und Aufbereitung für die Steuererklärung
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Anpassung der Mieten an die Marktsituation, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
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pünktliche Abführung aller zu leistenden Zahlungen, Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit
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abschließen, überprüfen und kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen (einschließlich
Versicherungen)
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Einstellung und Kontrolle von Hausbetreuungspersonal
•
Aufstellung einer Hausordnung und Kontrolle der Einhaltung
•
auf Wunsch Wiedervermietung von leerstehenden Wohnungen, Gewerbeeinheiten, einschließlich
Mietvertragsabschluss
•
bei Aus- und Einzug von Mietern Abnahme bzw. Übergabe der Mieteinheiten mit Protokoll
Zur technischen Verwaltung gehören folgende Aufgaben:
•
regelmäßige technische Kontrollen zur Werterhaltung der Immobilie, hierzu gehört auch die Einhaltung notwendiger
Überprüfungsintervalle, z.B. für Heiz- und Lüftungsanlagen oder TÜV-Prüfungen für Aufzüge
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Beratung über Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf bzw. Modernisierungsvorhaben, einschließlich der
notwendigen Ausschreibungen und Auftragsvergaben (wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit Architekten), z.B.
erforderliche Erneuerungen von Dacheindeckungen, Fassadenanstrichen oder Putzreparaturen
•
Beauftragung von Fremdhandwerkern mit der Beseitigung von Schäden und Überwachung aller durchgeführten
Baumaßnahmen mit Termin-, Aufmaß- und Rechnungskontrolle; bei Versicherungsschäden Abwicklung der
Formalitäten
•
Verwaltung und Prüfung von Wartungen, Lieferungen und Dienstleistungen, z.B. Gartenpflege, Baumschnitt,
Winterdienst, Hausmeisterdienste
•
Gewährleistungsverfolgung
•
Einstellung und Entlassung von Hilfskräften
Natürlich bestimmt der Immobilienbesitzer, ob die Verwaltung weitgehend selbständig tätig ist oder ob und in welchem
Umfang er selbst im Einzelnen Einfluss nehmen möchte.
Wohnungsverwaltung
Hausverwaltung in Görlitz – Mayer Immobilien
Weitere Angebote senden wir gern auf Anfrage zu.
Besuchen Sie uns in unserem Büroräumen
Dienstag & Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
&
15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von Mayer Immobilien
Wohnungseigentumsverwaltung
Hausverwaltung in Görlitz – Mayer Immobilien
Zu unseren Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 des WEG
aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Dazu gehören insbesondere:
1. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr in Form von
Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart
2. Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Kosten als
Gesamt- und Einzelabrechnung für jedes Sondereigentum
3. Eigentümerversammlung
Einladung und Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
4. Ganzjährige Beratung
Der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat steht die Verwaltung zur Lösung der
gemeinschaftlichen Belange ständig zur Verfügung
5. Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht
6. Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen
im Namen der Eigentümergemeinschaft
7. Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft
8. Geldverwaltung
Einrichten und Führen von Bankkonten der Eigentümergemeinschaft (Girokonto und Rücklagekonto).
Führung der Konten als offene Treuhandkonten außerhalb unseres Vermögens
9. Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen
des Wohneigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
10. Technische Kontrollen
Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
Die Kontrollen sind Basis für die Planung der Instandsetzungen und Instandhaltungen
11. Ausschreibungen
Erstellung von Ausschreibungen von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Maßen
12. Beratung zur Auftragsvergabe
Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen
13. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
Einleitung von Sofortmaßnahmen in Havariefällen, wie z.B. Rohrbrüche, Brand- und Sturmschäden.
Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Regulierung mit der entsprechenden Versicherung,
Klärung der sachlichen Zuständigkeit bei Schäden am Sondereigentum
14. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, z.B. Heizanlagenüberprüfungen,
Prüfung von Brandschutz und -Blitzschutzanlagen, TÜV-Prüfungen an Aufzügen, Lüftungsanlagen etc.
Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.
Mayer Immobilien • Demianiplatz 26 • 02826 Görlitz • Tel. 0 35 81 - 87 96 31 • Fax: 0 35 81 - 87 96 32
E-Mail: info@mayerimmo.de