ADRESSE & KONTAKT
Mayer Immobilien Demianiplatz 26 02826 Görlitz
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Unsere Aufgabe sehen wir darin, Ihnen alle Pflichten rund um die Verwaltung Ihres Hauses, Ihrer Mietwohnung, Ihres Gewerbeobjektes abzunehmen. Zur kompletten Objektverwaltung gehören die kaufmännische und die technische Verwaltung. Die kaufmännische Verwaltung umfasst:  Überwachung der Mietzinsen, sowie Betriebs-und Nebenkosten auf gesonderten Fremdgeldkonten Erstellen der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter jährliche Endabrechnung als Ergebnis einer kaufmännischen Buchhaltung mit getrennten Einnahme- und Ausgabekonten je Kostenart und Aufbereitung für die Steuererklärung Anpassung der Mieten an die Marktsituation, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften pünktliche Abführung aller zu leistenden Zahlungen, Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit abschließen, überprüfen und kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen (einschließlich Versicherungen) Einstellung und Kontrolle von Hausbetreuungspersonal Aufstellung einer Hausordnung und Kontrolle der Einhaltung auf Wunsch Wiedervermietung von leerstehenden Wohnungen, Gewerbeeinheiten, einschließlich Mietvertragsabschluss bei Aus- und Einzug von Mietern Abnahme bzw. Übergabe der Mieteinheiten mit Protokoll Zur technischen Verwaltung gehören folgende Aufgaben: regelmäßige technische Kontrollen zur Werterhaltung der Immobilie, hierzu gehört auch die Einhaltung notwendiger Überprüfungsintervalle, z.B. für Heiz- und Lüftungsanlagen oder TÜV-Prüfungen für Aufzüge Beratung über Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf bzw. Modernisierungsvorhaben, einschließlich der notwendigen Ausschreibungen und Auftragsvergaben (wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit Architekten), z.B. erforderliche Erneuerungen von Dacheindeckungen, Fassadenanstrichen oder Putzreparaturen Beauftragung von Fremdhandwerkern mit der Beseitigung von Schäden und Überwachung aller durchgeführten Baumaßnahmen mit Termin-, Aufmaß- und Rechnungskontrolle; bei Versicherungsschäden Abwicklung der Formalitäten Verwaltung und Prüfung von Wartungen, Lieferungen und Dienstleistungen, z.B. Gartenpflege, Baumschnitt, Winterdienst, Hausmeisterdienste Gewährleistungsverfolgung Einstellung und Entlassung von Hilfskräften Natürlich bestimmt der Immobilienbesitzer, ob die Verwaltung weitgehend selbständig tätig ist oder ob und in welchem Umfang er selbst im Einzelnen Einfluss nehmen möchte.
Wohnungsverwaltung Hausverwaltung in Görlitz – Mayer Immobilien
Weitere Angebote senden wir gern auf Anfrage zu. Besuchen Sie uns in unserem Büroräumen Dienstag & Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr & 15.00 Uhr - 17.00 Uhr Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team von Mayer Immobilien
Vermietung / Verkauf Vermietung / Verkauf Ansprechpartner Ansprechpartner Verwaltung / Wohnungseigentumsverwaltung Verwaltung / Wohnungseigentumsverwaltung Referenzen Referenzen
Wohnungseigentumsverwaltung Hausverwaltung in Görlitz – Mayer Immobilien Zu unseren Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 des WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere: 1. Wirtschaftsplan Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart 2. Jahresabrechnung Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Kosten als Gesamt- und Einzelabrechnung für jedes Sondereigentum 3. Eigentümerversammlung Einladung und Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten 4. Ganzjährige Beratung Der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat steht die Verwaltung zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange ständig zur Verfügung   5. Hausordnung Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht 6. Verträge für die Gemeinschaft Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft 7. Überwachung der Dienstkräfte Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft 8. Geldverwaltung Einrichten und Führen von Bankkonten der Eigentümergemeinschaft (Girokonto und Rücklagekonto). Führung der Konten als offene Treuhandkonten außerhalb unseres Vermögens 9. Buchführung  Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft 10. Technische Kontrollen Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Die Kontrollen sind Basis für die Planung der Instandsetzungen und Instandhaltungen 11. Ausschreibungen Erstellung von Ausschreibungen von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Maßen 12. Beratung zur Auftragsvergabe Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen 13. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen  Einleitung von Sofortmaßnahmen in Havariefällen, wie z.B. Rohrbrüche, Brand- und Sturmschäden. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Regulierung mit der entsprechenden Versicherung, Klärung der sachlichen Zuständigkeit bei Schäden am Sondereigentum 14. Sicherheitseinrichtungen Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, z.B. Heizanlagenüberprüfungen, Prüfung von Brandschutz und -Blitzschutzanlagen, TÜV-Prüfungen an Aufzügen, Lüftungsanlagen etc. Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.
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